Bei einem Sterbefall in der Wohnung:  
benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, bzw. von uns dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Danach sollten Sie  telefonisch oder persönlich mit uns Verbindung aufnehmen.

Wir beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. 

Sie brauchen folgende Dokumente:
 
- Familienstammbuch (vollständig geführt), da
  der Gesetzgeber den Nachweis des Personen-
  standes verlangt. Sollte das Familienstammbuch
  nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind
  Einzeldokumente notwendig.
- Personalausweis
- Heiratsurkunde / Familienstammbuch
  (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk)
  oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Sterbeurkunde
  (falls Ehegatte bereits verstorben)
- Rentenanpassungsmitteilung
  (letzter, aktueller Stand)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
  (Versichertenkarte / Chip-Karte)

- Versicherungspolicen
  (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen
  mit letztem Zahlungsnachweis)
- Grabdokumente (Urkunden über
  Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien-
  oder Wahlgrabstätte).

Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen auch alle notwen- digen Behördengänge für Sie. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Wir besorgen die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen.