Liegt eine formgerechte Willenserklärung des Verstorbenen über seine gewünschte Bestattungsart vor, so sollten die Angehörigen sich daran halten. Ist dies nicht der Fall, dann sollten die nächsten Hinterbliebenen, im Sinne des Verstorbenen, über Form und Art der Bestattung entscheiden. |
|
Die Erdbestattung in einem Sarg: Sie ist in unserer Region die tradionellste und verbreiteste
Bestattungsart. |
|
Die Feuerbestattung: Hier wird der der Verstorbene in einem Sarg ein- geäschert. Später wird
die Asche in einer Urne beigesetzt. Die Beisetzung ist ähnlich der Erd-
bestattung. |
|
Die Seebestattung: Diese Bestattungsart findet hauptsächlich bei Ver- storbenen statt,
die eine besondere Beziehung zum Meer hatten. |
|
Die anonyme Bestattung: Die Bestattung findet auf einem Gemeinschaftsfeld statt. Hier sind auf regionale und kommunale Gegebenheiten und Vorschriften zu achten. Nähere Auskünfte über diese Bestattungsarten werden wir Ihnen gerne beantworten. |